Niko Härting unterhält sich mit Prof. Christian Waldhoff (Humboldt-Universität zu Berlin) über die Corona-Krise, die Rolle der Staatsrechtler und das Finanzrecht.
Christian Waldhoff lehrt Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Im Gespräch mit Niko Härting geht es um den Einfluss der Staatsrechtslehrer auf Politik und Öffentlichkeit und folgende Fragen:
- Weshalb hat es bis zum Herbst gedauert, bis die Kritik etlicher Staatsrechtler an den Grundlagen der Corona-Maßnahmen im Deutschen Bundestag ankamen, obwohl es kritische Stellungnahmen bereits im Frühling gab?
- Weshalb sieht man Mediziner, Ökonomen, Soziologen und Psychologen, aber keine Staatsrechtslehrer in den Talkshows der Nation?
- Was genau versteht man überhaupt unter „Staatsrecht“, ist dies nur ein Synonym für das Öffentliche Recht?
- Was ist das „Finanzrecht“?
- Was sagt ein Finanzrechtler zur „Schuldenbremse“ und deren Lockerung im Corona-Jahr?
Hier geht es zur Folge 43 der PinG-Podcastreihe
Prof. Christian Waldhoff
Christian Waldhoff lehrt Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Von 1994 bis 2000 war er wissenschaftlicher Assistent an der Juristischen Fakultät der Universität München. 1996 wurde er mit der Arbeit „Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Steuergesetzgebung im Vergleich Deutschland–Schweiz“ an der Juristischen Fakultät zum Doktor der Rechte promoviert. Er habilitierte sich 2002 in München.
Ab dem 1. September 2003 war er Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn sowie Direktor des Kirchenrechtlichen Instituts. Seit dem Sommersemester 2012 ist Waldhoff Professor für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Von April 2014 bis März 2017 war er dort Dekan der Juristischen Fakultät. Seit Januar 2017 bekleidet er zugleich das Amt eines Richters am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Nebenamt.