Endlich geht es im Data Navigator um das Cloudswitching. Zu Gast in Folge 31 ist Seda Dinc, Senior Associate bei HÄRTING Rechtsanwälte. Mit ihr sprechen Martin Schirmbacher und Hubertus von Roenne über Kapitel VI des Data Act und die neuen Regelungen für SaaS- und Clouddienste.
Seda Dinc-Öztürk hat in Berlin Jura studiert und schon studiumbegleitend bei HÄRTING gearbeitet. Seit 2021 ist sie Rechtsanwältin im IT-Team von HÄRTING: Sie beschäftigt sich vorwiegend mit der Vertragsgestaltung. Im Mai hat sie auf der @KIT einen Vortrag gehalten, der sich u.a. mit dem Einfluss des Data Act auf Cloud-basierte Systeme befasst hat. In der K&R ist ein Beitrag von ihr zu diesem Thema erschienen.
Im Gespräch mit Seda klären wir, wie inwiefern der Data Act auch Cloud-Anbieter betrifft, und zwar nicht nur große Hyperscaler, sondern auch kleinere SaaS-Unternehmen, die Cloud-basierte Dienste anbieten – vom E-Commerce-Tool bis zur Collaboration-Plattform. Wir gehen kurz auf die Ziele und die Wirkmechanismen der Regelungen ein.
Dann gehen wir im Detail der Frage nach, welche Verpflichtungen sich für die Anbieter ergeben. Es geht also um die konkrete Beseitigung von Wechselhindernissen. Cloudswitching soll möglich und finanzierbarer werden. Wir sprechen über die Pflicht Verträge anzupassen und um Data Act spezifische Regelungen (vor allem Wechselrechte) zu erweitern. Thematisiert werden auch die umfassenden Informationspflichten und die schrittweise Abschaffung von Wechselentgelten.
Schließlich werden wir konkret und sprechen über die Einzelheiten und Bedingungen beim Cloudswitching, insbesondere kürzere Kündigungsfristen und Anforderungen an die Datenherausgabe und Interoperabilität.
Hinweis: Wir verwenden Cookies, um Videos auf dieser Seite abzuspielen. Bitte aktivieren Sie diese in Ihren Browsereinstellungen.