Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt (ganz überwiegend) softwaregestützt. Wer als datenschutzrechtlich Verantwortlicher die Daten von betroffenen Personen in eine Anwendung einspielt bzw. durch den betroffenen selbst eingeben lässt und mittels der Anwendung weiterverarbeitet, muss die ganze Bandbreite der DSGVO beachten. Der Verantwortliche tut daher gut daran, nur solche Softwareanwendungen einzusetzen, mit denen er die Anforderungen des Datenschutzrechtes erfüllen kann.