Immer häufiger nutzen unzufriedene Arbeitnehmer den gesetzlichen Anspruch auf Auskunft und Kopie aus Art. 15 DSGVO dazu, den ehemaligen Arbeitgeber beispielsweise im Kündigungsschutzprozess unter Druck zu setzen und/ oder um bei ihm möglichst viel Aufwand zu verursachen
Arbeitnehmer haben das Datenschutzrecht für sich entdeckt – zum Ärgernis vieler Arbeitgeber insbesondere dann, wenn das Beschäftigtenverhältnis beendet wurde. Immer häufiger nutzen unzufriedene Arbeitnehmer den gesetzlichen Anspruch auf Auskunft und Kopie aus Art. 15 DSGVO dazu, den ehemaligen Arbeitgeber beispielsweise im Kündigungsschutzprozess unter Druck zu setzen und/ oder um bei ihm möglichst viel Aufwand zu verursachen. Immer häufiger sehen sich Arbeitgeber immateriellen Schadensersatzforderungen ihrer ehemaligen Belegschaft wegen nicht oder vermeintlich nicht ausreichender Auskunft ausgesetzt.
- Welchen Umfang hat der datenschutzrechtliche Anspruch auf Auskunft und Kopie?
- Was darf die ehemalige Belegschaft verlangen und was nicht?
- Müssen tatsächlich alle E-Mails oder sogar vertrauliche Verträge herausgegeben werden- auch für den Fall, dass darin personenbezogene Daten enthalten sind?
- Kann der Auskunftsanspruch im Arbeitsverhältnis wirksam ausgeschlossen oder eingegrenzt werden?
- Besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn dem Auskunftsanspruch nicht oder nicht rechtzeitig entsprochen wird?
- Was müssen Arbeitgeber tun, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen?
- Worin besteht der Unterschied zu dem Anspruch auf Personalakteneinsicht und dem Anspruch auf Auskunft und Kopie nach Art. 15 DSGVO?
- Wie sollte die Arbeitgeberseite im Rahmen einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung bestenfalls vorgehen?
Diese und weitere Fragen besprechen die Rechtsanwältin Christina Stogov und die Fachanwältin für IT-Recht Marlene Schreiber in diesem Webinar.