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2016 haben wir für Reporter ohne Grenzen eine Klage gegen den BND und deren „Datenstaubsauger“ (strategische Fernmeldeüberwachung) eingereicht.

Nur 2% aller Beschwerden, die dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorliegen, werden überhaupt für zulässig erklärt. Die Straßburger Richter werden nun inhaltlich prüfen, ob durch die sogenannte strategische Fernmeldeüberwachung ungerechtfertigt in die Rechte deutscher Bürger eingegriffen wurde. Die Hürde, die uns zuvor noch von den deutschen Gerichten gestellt wurde, sehen die Richter am EGMR folglich nicht:

Im Jahr 2016 wurde in Deutschland eine entsprechende Klage vom Bundesverwaltungsgericht für unzulässig erklärt, mit der Begründung, wir könnten unsere eigene Betroffenheit nicht nachweisen. Weil der BND im Geheimen arbeitet und die Betroffenen fast nie – auch nicht im Nachhinein – informiert werden, Versagte uns das Gericht faktisch das Recht auf wirksame Beschwerde.

Prof. Niko Härting.

Bis März soll die Bundesregierung nun eine Stellungnahme abzugeben. Eine Entscheidung dauert wohl noch – mindestens bis 2022.

Einen ausführlichen Artikel der Süddeutschen Zeitung finden Sie hier.