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Am 27.5.2021 hat der BGH über den aktuellsten Streitfall um den Lindt-Goldhasen verhandelt. Es geht in diesem Streit maßgeblich um die Frage, ob der Schokoladenhersteller Lindt Markenrechte an einer abstrakten Farbmarke (ein Goldton) in Anspruch nehmen kann (wir berichteten: https://haerting.de/wissen/sparkassen-rot-milka-lila-und-bald-auch-lindt-gold/).

Der Streit reiht sich ein in eine lange Historie gerichtlicher Verfahren um Markenrechte im Zusammenhang mit dem Schoko-Goldhasen der Firma Lindt. Lindts Ansinnen, den Goldfarbton der Verpackung des Schokohasen für sich als Marke zu monopolisieren, ist sehr wahrscheinlich erfolgreich. Dabei muss Lindt den Nachweis erbringen, dass der Verbraucher allein in dem Goldton im Zusammenhang mit Schokoprodukten einen Hinweis auf einen bestimmten Hersteller erkennt. Lindt hatte versucht, diesen Nachweis durch umfangreiche Verkehrsbefragungen zu führen. Dies scheint ihr zu gelingen. Nachdem Lindt noch in der Vorinstanz gescheitert war, hat der BGH in seiner mündlichen Verhandlung durchklingen lassen, dass man das Ergebnis der Verkehrsbefragung (80% der Befragten sollen in dem Goldton einen Herkunftshinweis erkannt haben) als ausreichend ansehen dürfte, um den Nachweis zu erbringen.

Der BGH hat die Urteilsverkündung vertagt. Es könnte sein, dass er den Fall zur erneuten Entscheidung an die Vorinstanz zurückverweist. Diese war der Meinung, dass die herkunftshinweisende Wirkung nicht allein am Goldton hänge, sondern nur dann eintrete, wenn sich in der goldenen Verpackung auch der Schokohase befinde.

Unser Partner und Markenrechtsexperte Fabian Reinholz hat dem WDR zum Fall ein Radio-Interview gegeben, welches in der Mediathek des WDR abrufbar ist: https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/wdr5-profit-aktuell/audio-schokohase-vor-gericht-ist-der-lindt-goldton-geschuetzt-100.html