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Das Markenrecht in der Europäischen Union beruht auf verschiedenen nationalen Rechtsordnungen, deren Grundlage die EU-Markenrechtsrichtlinie 2015/2436, zuletzt neu gefasst im 16. Dezember 2015 (MRL), ist. Daneben gibt es die seit 2016 neu gefasste Unionsmarkenverordnung (UMV), die die Unionsmarken (früher: EU Marken) regelt.

Ziel ist die schrittweise Harmonisierung des Markenrechts im europäischen Raum und die Anpassung des Markenrechts an das digitale Zeitalter. In Deutschland treten aufgrund der Richtlinie am 14.1.2019 gesetzliche Änderungen des Markengesetzes in Kraft.

Fabian Reinholz stellte Ihnen die wichtigsten Änderungen vor:

  • Neue Markenformen: das Gesetz ermöglicht die Anmeldung neuer, unkonventioneller Markenformen; die Einreichung von akustischen Marken, Multimediamarken oder Holgrammen wird möglich; Fragen verbleiben: wie ist zB künftig mit Geruchsmarken zu verfahren?
  • Die Gewährleistungsmarke: künftig werden Prüfzeichen, Zertifikate und Gütesiegel als Marke eintragungsfähig; die Funktion der Gewährleistungsmarke ist es nicht, die Herkunft der so gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu vermitteln, sondern Eigenschaften der Produkte zu garantieren, die mit der Gewährleistungsmarke versehen sind. Im digitalen Zeitalter ist diese neue Markenform vor allem für Online-Gütesiegel interessant.
  • Lizenzen: Künftig können nicht nur bereits erteilte Nutzungslizenzen an Marken ins Register eingetragen werden, sondern auch die Bereitschaft des Markeninhabers, Lizenzen an Dritte zu erteilen.
  • Änderungen im Löschungs- und Widerspruchsverfahren: Künftig wird die Durchsetzung von Löschungsverfahren wegen sog. relativer Schutzhindernisse, dh. älterer Rechte vor dem Markenamt möglich sein. Zudem wird das Widerspruchsverfahren für Markeninhaber erleichtert.

Die Marke ist eines der wichtigsten Assets von Unternehmen. Das Webinar richtet sich an alle, die Inhaber von Marken sind, die den Markenschutz erwägen oder die regelmäßig mit der Verwaltung von Marken betraut sind.

In seinem Webinar am 1.3.19 gab Fabian Reinholz einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen im deutschen Markengesetz.

 


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