Prof. Dr. RA Ralf Höcker (LL.M.) gilt als Deutschlands „gefürchtetster Medienanwalt“ (NZZ). Höcker hat im Laufe seiner Karriere mit prominenten sowie kontroversen Mandanten oft für bundesweite Schlagzeilen gesorgt. Unter anderem vertrat seine Kanzlei Papst Benedikt, das niederländische Königspaar, Heidi Klum und Joerg Kachelmann aber auch Cum-Ex-Betrüger und die AfD. Er ist Gründungspartner der Höcker Rechtsanwälte PartGmbB. Nebenher doziert Höcker als Honorarprofessor an der Cologne Business School und ist Autor zahlreicher Bücher und Aufsätze zum Medienrecht.
Mit Max Adamek spricht er über seine Mandate. Eingangs legt Höcker seine Sicht auf die Geschehnisse rund um den Fall der österreichischen Band „Lauwarm“ dar, deren laufender Auftritt vom Veranstalter abgebrochen wurde, weil die Rasta-Locken der Bandmitglieder einer Handvoll Aktivisten negativ aufstießen. Weiter besprechen Adamek und Höcker den Vernichtungswillen, mit dem Aktivisten der Cancel Culture oft vorgehen, und warum das mit Toleranz nichts mehr zu tun hat. Der Idee, dass es moralisch geboten sein könnte, die Gefühle der Rezipienten von „offensive speech“ durch eine Zensur kontroverser Aussagen zu schützen, kann Höcker nichts abgewinnen.
Höcker berichtet zudem von seiner Vertretung des türkischen Präsidenten in Angelegenheiten, die auf das berühmte „Schmäh-Gedicht“ von Jan Böhmermann folgten. Eindrucksvoll erläutert Höcker, dass es für ihn unverständlich sei, warum so viele Rechtsanwälte dem türkischen Präsidenten anwaltliche Vertretung verwehren möchten: es könne nicht sein, dass gerade der Mann, der in seinem eigenen Land die Rechtsstaatlichkeit abschafft, in Deutschland mangels Anwalts gar nicht erst Zugang zum Rechtsstaat erhält. Höcker befürwortet – zum Staunen Adameks – gar eine Pflicht für Anwälte auch im Zivil- oder Verwaltungsrecht jedes Mandat anzunehmen. Jeder habe das Recht auf anwaltliche Vertretung, um seine Rechte adäquat durchsetzen zu können.
Ferner erklärt Höcker, dass es aus seiner Sicht keineswegs widersprüchlich, sondern für Anwälte normal, ist, sowohl etwa die Meinungsäußerungsfreiheit seiner Mandanten zu verteidigen als auch umgekehrt im Rahmen des s.g. Reputationsmanagements seiner Mandanten gegen Pressearbeit gerichtlich vorzugehen. Dies jedenfalls dann, wenn Journalisten Grenzen geltenden Rechts übertreten.