In dieser Folge ist Prof. Frauke Rostalski zu Gast, Lehrstuhlinhaberin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Uni Köln sowie Mitglied des Deutschen Ethikrats.
Zunächst (03:02) wird der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt thematisiert. Welche Strafbarkeitslücken schließt der Entwurf?
Anschließend (10:24) werden auf Ebenen Bezug genommen, auf denen die Meinungsfreiheit zunehmend unter Druck gerät. Rostalski schildert die Beobachtung einer ,,Diskurs-Vulnerabilität“ und berichtet ab Minute (15:54) über das Diskursklima an den Universitäten.
Sodann (17:48) geht es um das Strafrecht als Verteidigungsmittel der wehrhaften Demokratie, beispielsweise durch den Entzug des passiven Wahlrechts für den Tatbestand der Volksverhetzung. In diesem Rahmen wird auch ab Minute (22:10) über das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Einordnung der AfD als ,,gesichert rechtsextremistisch“ gesprochen.
Der Podcast endet mit einem positiven Ausblick auf den Meinungsdiskurs.