In Folge 195 von „Follow the Rechtsstaat“ sprechen Prof. Niko Härting und Dr. Stefan Brink über die Einstufung der „Jüdischen Stimme“ durch den Verfassungsschutz, die Haushaltsausnahme der DSGVO, datenschutzrechtliche Unterlassungsansprüche und die Frage, ob Datenschutz ein Wettbewerbsnachteil ist.
Zunächst beschäftigen sich Härting und Brink mit einer Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg zur Einstufung des Vereins „Jüdische Stimme“ durch den Verfassungsschutz.
Anschließend geht es um zwei Vorlagen des BGH an den EuGH zur sogenannten Haushaltsausnahme nach Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO. In einem Fall wurden private Chatnachrichten an eine Arbeitgeberin weitergeleitet, im anderen heimlich angefertigte Videoaufnahmen innerhalb einer Familie an die Polizei übergeben. Die beiden diskutieren, wann eine Datenverarbeitung noch als ausschließlich persönlich oder familiär gilt.
Ein weiteres Thema ist die Frage, ob neben den Ansprüchen der DSGVO auch Unterlassungsansprüche nach nationalem Recht bestehen können. Anlass ist ein Urteil des BGH vom 21. Juli 2026 (VI ZR 144/23).
Zum Abschluss sprechen Härting und Brink über Datenschutz als möglichen Wettbewerbsnachteil und unterschiedliche Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Folgen von Datenschutzregulierung.