In Folge 196 von „Follow the Rechtsstaat“ sprechen Prof. Niko Härting und Dr. Stefan Brink über 75 Jahre Bundesverfassungsgericht, den neuen Bundesdatenschutzbeauftragten Moritz Hennemann und ein aktuelles BGH-Urteil zum Medienprivileg der DSGVO.
Zum 75-jährigen Bestehen des Bundesverfassungsgerichts werfen Härting und Brink einen kritischen Blick auf die Arbeit der Karlsruher Richter. Dabei geht es unter anderem um Entscheidungen während der Corona-Pandemie, die hohen Zulässigkeitshürden bei Verfassungsbeschwerden und den Umgang des Gerichts mit Informationsfreiheit.
Anschließend beschäftigen sich die beiden mit Moritz Hennemann, der zum 1. Oktober 2026 das Amt des Bundesdatenschutzbeauftragten übernommen hat. Sie sprechen über seinen beruflichen Hintergrund, seine bisherigen Veröffentlichungen und seine ersten öffentlichen Äußerungen im neuen Amt.
Zum Abschluss diskutieren Härting und Brink ein Urteil des BGH vom 29. September 2026 (VI ZR 402/24). Im Mittelpunkt steht das Medienprivileg nach Art. 85 DSGVO und dessen Bedeutung für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Presse. Anlass ist ein Rechtsstreit mit der Sängerin Helene Fischer.