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Transparenz steht im Mittelpunkt von Folge 199: Prof. Niko Härting und Dr. Stefan Brink sprechen über ein AfD-Datenleck, datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche bei Prüfungen und SCHUFA-Scoring sowie aktuelle Entwicklungen bei Nachrichtendiensten und journalistischem Quellenschutz.

Zum Auftakt ordnen Härting und Brink eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Nachrichtendiensten ein. Außerdem greifen sie die Beschlagnahme von Audioaufnahmen der ZEIT im Zusammenhang mit dem Hamburger Block-Verfahren erneut auf.

Anschließend geht es um ein Datenleck bei der AfD. Unter den veröffentlichten internen Informationen befinden sich Melderegisterabfragen zu Erstwählerinnen und Erstwählern in Mecklenburg-Vorpommern. Die beiden diskutieren, unter welchen Voraussetzungen Parteien solche Daten erhalten dürfen und welche Fehler dabei aufseiten der Behörden und der Partei aufgetreten sind.

Ein weiteres Thema ist der Zugang zu Prüfungsunterlagen. Anlass ist eine Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zur Frage, ob ein juristischer Prüfling noch vor einem Verbesserungsversuch Einsicht in Klausuren, Korrekturen und Bewertungen verlangen kann. Dabei geht es insbesondere um datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche und die Fristen für deren Erfüllung.

Zum Abschluss beschäftigen sich Härting und Brink mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum SCHUFA-Scoring. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Auskünfte Betroffene verlangen können und welche Bedeutung der Einfluss eines Scorewerts auf eine konkrete Vertragsentscheidung hat.