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„Die Selbstbehauptung des Verfassungsstaates – vom Umgang des Grundgesetzes mit Verfassungsfeinden“. Dies ist der Titel eines Vortrags, den der Würzburger Staatsrechtslehrer (und alte Bekannte aus früheren PinG-Podcasts) Kyrill-Alexander Schwarz vor kurzer Zeit hielt.

Prof. Schwarz berichtet in diesem Podcast von dem großen Interesse, das Studierende derzeit am Staatsrecht zeigen. Sie möchten verstehen, wie sich der Staat gegen Extremisten wappnen kann.

Im ersten Teil des Podcasts (ab Minute 5:15) geht es um Parteiverbote, um die Verbotsverfahren gegen die Sozialistische Reichspartei (SRP) und die kommunistische KPD in den 1950er-Jahren und um die beiden erfolglosen Versuche eines Verbots der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD). Derzeit wird viel über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD diskutiert, das man nach Auffassung von Schwarz nicht ausschließen sollte.

Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder haben die Aufgabe, Extremisten zu beobachten und vor ihnen zu warnen. Schwarz und Härting diskutieren (ab Minute 12:03) kritisch über die Rolle und Funktion der Verfassungsschützer und ihre Befugnisse. Als nur schwer kontrollierbarer Teil des Regierungsapparats können sie instrumentalisiert werden, um gegen Oppositionelle vorzugehen. Dass sich etwa der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow noch vor 10 Jahren dagegen wehren musste, als Bundestagsabgeordneter vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet zu werden, erscheint aus heutiger Sicht kaum noch vorstellbar.

Im letzten Teil des Podcasts geht es (ab Minute 23:13) um die „Resilienz“ des Verfassungsstaates. Was ist von Vorschlägen zu halten, das Bundesverfassungsgericht dadurch zu stärken, dass beispielsweise das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit bei der Richterwahl im Grundgesetz verankert und dadurch einer Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) durch einfache Mehrheit entzogen wird?