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Niko Härting und Max Adamek sprechen mit Prof. Ulrich Kelber, dem scheidenden Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI).
Kelber lobt die Juristen, die sich an das sehr technische Gebiet des Datenschutzes heranwagen. Dies unterscheide die Juristinnen und Juristen von Informatikern, die im Datenschutz „wie ein Fisch im Wasser schwimmen“.

 

Kelber betont die besonders schnelle Entwicklung des Datenschutzrechts während der fünf Jahre seiner Amtszeit. Er moniert, dass die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen viel zu langsam vorangeht, wofür er unter anderem fehlenden politischen Entscheidungswillen verantwortlich macht und die eine Scheu von Behörden vor neuen Technologien.

Gefragt nach Bereichen, in denen die Digitalisierung stockt, nennt Kelber eine Vielzahl an öffentlichen und privaten Stellen. Eine Art „Digitalisierungsagentur“ hält er für genauso sinnvoll wie Vorschriften, die interne Abläufe digitalisieren.

Spannendes berichtet Kelber von seiner Kontrollzuständigkeit gegenüber Bundesbehörden. Nicht nur mit der Bundespresseamt hat er sich angelegt, sondern auch mit dem Bundesinnenministerium (BMI) und jüngst mit dem Bundesnachrichtendienst (BND). Die Befugnisse des BfDI gegenüber den Nachrichtendiensten sind kaum bekannt – der BfDI ist insoweit eine „unterschätzte Aufsichtsbehörde“. Trotz des gelegentlich streitbaren Auftretens stellt Kelber klar, dass es Hauptaufgabe des BfDI ist, für Datenverarbeitung verantwortliche Stellen zu beraten.

Anders als seine Nachfolgerin kam Kelber als Politiker ins Amt. Seine politische Erfahrung und seine Erfahrung mit Führungsaufgaben – zuletzt als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) kam Kelber nach eigener Einschätzung bei der Führung des Amts des BfDI zugute.
Die beste Zuständigkeit für die Durchführung des AI Acts sieht Kelber ganz deutlich bei den Datenschutzbehörden. Anderenfalls entstünde ein zu vermeidender Flickenteppich bei der KI-Aufsicht.

Kelber wartet – wie wir alle – auf das im Koalitionsvertrag der „Ampel“ versprochene Transparenzgesetz Der Bund brauche dringend ein „Update“ des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Die Gebühren müssen hinterfragt werden, es brauche weniger Versagungsgründe, eine anonyme Antragstellung und eine Pflicht zur „proaktiven Veröffentlichung“ in Transparenzportalen.