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Der EuGH hat mit Urteil vom 5.6.2018 entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage gemeinsam mit Facebook für die Datenverarbeitung verantwortlich ist. Diese Entscheidung hat zu erheblicher Verunsicherung über die datenschutzrechtliche Zulässigkeit solcher Webseiten geführt. Manchen Fanpage-Betreibern ist eine solche gemeinsame Verantwortlichkeit zu riskant, einige Facebook-Seiten gingen offline.