Der entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage gemeinsam mit Facebook für die Datenverarbeitung verantwortlich ist. Diese Entscheidung hat zu erheblicher Verunsicherung über die datenschutzrechtliche Zulässigkeit solcher Webseiten geführt. Manchen Fanpage-Betreibern ist eine solche gemeinsame Verantwortlichkeit zu riskant, einige Facebook-Seiten gingen offline. hat mit Urteil vom 5.6.2018