Gast in Folge 7 von HÄRTING.fm ist unser Kollege Sebastian Schulz zu seinem Leib-und-Magen-Thema: Direktmarketing!
In der neuen Folge von HÄRTING.fm dreht sich alles um das Thema Direktmarketing und deren rechtliche Rahmenbedingungen. Im Interview haben Maya und Martin Sebastian Schulz, der sich schon länger als die Allermeisten an der Schnittstelle von Marketingregeln im UWG und Datenschutz aufhält. Wir klären, was rechtlich geht und was nicht.
Kurios und kontrovers finden wir in dieser Woche die Bußgeldpraxis der europäischen Datenschutzbehörden nach der DSGVO und fragen uns: „Schießen die Datenschutzbehörden mit Kanonen auf Spatzen?“.
Zuvor geht es in unseren News aber um
- das druckfrische Urteil des EuGH zum EU-US Privacy Shield („Schrems II“), mit dem der EuGH das rund vier Jahre alte EU-US Privacy Shield Abkommen für ungültig erklärt
- das Urteil des EuGH zur Pflicht von YouTube, Auskunft über E-Mail Adressen, Telefonummern und IP-Adressen von Rechtsverletzern geben zu müssen
- ein Urteil des OLG Hamburg zum Influencer-Marketing und
- zu einem Kracherurteil des BGH zur missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch Facebook
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