Doping, baulicher Gigantismus, wachsende Kommerzialisierung, Korruptionsskandale, Ablehnung von Großveranstaltungen wie Olympische Spiele in weiten Teilen der Bevölkerung – der Sport kommt als eines der wichtigen Funktionssysteme der Gesellschaft immer stärker unter Erklärungsdruck.
Eine grundlegende Standortbestimmung steht an: Was ist noch der Eigenwert des Sports? Welchen Wert und welche Wirkung haben der heutige Sport und vor allem große Veranstaltungen für die Gesellschaft? Gibt es noch eine stimulierende Beziehung zwischen den Vereinen vor Ort und den internationalen Verbänden? Wie trägt das Modell des Wettkampfsports noch zur Zukunftsentwicklung der globalen Gesellschaft bei? Welche Rolle kommt den Massenmedien zu? Werden digitale Sportgroßveranstaltungen (E-Sport) die Zukunft prägen?
Diese Fragen werfen Implikationen unter den Perspektiven von Sport, Ökonomie, Pädagogik/Gesundheit und Medien auf.
Symposium Hamburg
Fabian Reinholz und Oliver Fritsch, Journalist, Redakteur im Ressort Sport von ZEIT ONLINE haben auf dem 18. Internationalen Hamburger Kongress für Sport, Ökonomie und Medien (http://www.symposium-hamburg.com/) der Hochschule Macromedia Hamburg zum Thema „Kritische Berichterstattung Unerwünscht – Wie groß ist die Gefahr, dass Berichterstattung von großen Sportereignissen künftig durch den Sport selbst gesteuert wird?“ vorgetragen.
Aufhänger des Thema ist die Beobachtung, dass der Sport, neben der Regelung seiner eigenen Rechtsangelegenheiten, die ihm die sog. Verbandsautonomie ermöglicht, offenbar auch hin zu einer Medienautonomie steuert. Hierin bestehen Gefahren für die Vielfalt der medialen Berichterstattung. Oliver Fritsch berichtete aus seinen Erfahungen mit der Berichterstattung über den DFB, insbesondere auch während des Confed Cups in 2017 und der Weltmeisterschaft in Russland 2018 und bestätigte derartige Bestrebungen, allerdings nicht ohnezu betonen, dass trotz aller Abschottung der Institutionen des Sports gute journalistische Arbeit stets auch ihre Quellen für die Berichterstattung findet.
Rechtliche Grenzen von Nachrichtenmonopolen
Fabian Reinholz behandelte die Frage, ob einem Nachrichtenmonopol rechtliche Grenzen gesetzt sind. Zwar hat der Sportveranstalter durch sein Hausrecht die Möglichkeit, über die journalistische Teilnahme und Teilhabe an seinem Event zu disponieren. Allerdings sind durch das Verfassungsrechte und das Kartellrecht rechtliche Grenzen gesetzt. Das Kartellrecht verbietet marktbeherrschenden Unternehmen, ihre Marktmacht zu missbrauchen, um andere Unternehmen zu behindern oder gegenüber anderen Unternehmen ungleich zu behandeln. Zudem sind von den Maßnahmen, wie oben beschrieben, wesentliche Grundrechte wie die Pressefreiheit (Art. 5 GG) und die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) von Medienvertretern betroffen. Das Bundesverfassungsgereicht hat jüngst über die Zulässigkeit von Stadionverboten entschieden (Beschluss vom 11.04.2018, Az. 1 BvR 3080/09). Danach müsse der Sportveranstalter beim Ausschluss einzelner Personen die mittelbar in privatrechtliche Auseinandersetzungen einwirkenden Grundrechte beachten (sog. Drittwirkung von Grundrechten) und dürfe einzelne Zuschauer nicht willkürlich ausschließen. Die Entscheidung lässt sich daher auch auf Sachverhalte übertragen, in denen ein Sportveranstalter wie ein Fußballverein seine aufgrund eines Monopols oder einer strukturellen Überlegenheit resultierende Entscheidungsmacht ausnutzt, um Pressevertreter ohne sachlichen Grund auszuschließen oder in der Berichterstattung zu behindern.
Der Hamburger Kongress für Sport, Ökonomie und Medien stand unter dem Thema „Titel der Veranstaltung: Die Werte des Sports – Ideen und Überzeugungen für die Zukunft„ und bot verschiedenen Gruppen aus Wissenschaft, Medien und Politik, Funktionären und Managern oder auch Wirtschaft und Stadtplanung das Podium für einen offenen und interdisziplinären Austausch. Dies vor dem Hintergrund der Olympischen Winterspiele und der Fußball-Weltmeisterschaft in Russland und mit Blick auf die kommenden Großereignisse in Asien.