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Mit den am 4.6.2021 neu durch die EU-Kommission verabschiedeten Standarddatenschutzklauseln (zum Beitrag hier klicken) kommt auf Unternehmen im Sommer 2021 ein erneut hoher Aufwand in der Überprüfung, Bewertung und Dokumentation der Übermittlung von personenbezogenen Daten in das EU-Ausland zu.

Die Standarddatenschutzklauseln gewannen im vergangenen Jahr durch das EuGH-Urteil „Schrems II“ enorm an Bedeutung für den Transfer von Kunden- oder Mitarbeiterdaten an Auftragsverarbeiter oder Konzerngesellschaften in Drittländern, da der EuGH das zwischen der EU und den USA bestehende Privacy Shield für unwirksam erklärt hatte. Rund ein Jahr später hat nun die EU-Kommission u.a. darauf reagiert und mit den neuen Standardvertragsklauseln viele Neuerungen auf den Weg gebracht.

Nicole Beranek Zanon, Martin Schirmbacher und Erik Petersen geben einen Überblick über die aktuelle Rechtslage in Deutschland und der Schweiz und identifizieren konkrete Handlungsfelder, mit denen sich Unternehmen in den kommenden Monaten auseinandersetzen müssen.

In dem Webinar kommen u.a. folgende Fragen zur Sprache:

  • Inwieweit helfen bestehende Dokumentationen und Bewertungen ausgehend vom EuGH-Urteil „Schrems II“ von Juli 2020?
  • Wie lassen sich bestehende Vertragswerke aktualisieren? Welche Schritte sollten ergriffen werden?
  • Welche Übergangsfristen bestehen für die alten Standdarddatenschutzklauseln?
  • Bringen die neuen Standarddatenschutzklauseln erhöhte Rechtssicherheit für die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer?
  • Wie werden die Standarddatenschutzklauseln in der Schweiz angewandt?
  • Was sollten Unternehmen nun konkret tun?

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