Die Berliner Zivilgesellschaft kann in den kommenden Monaten auf Finanzhilfen des Landes hoffen. Die Soforthilfe X „Ehrenamts- und Vereinshilfen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie“ solle denen zu Gute kommen, die in den letzten Monaten selbst viel gegeben haben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Vereine und Organisationen mit Sitz in Berlin, die
- gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen,
als steuerbegünstigt anerkannt sind, - in denen ehrenamtliches Engagement eine tragende Rolle spielt,
die sich zur Berliner Charta zum Bürgerlichen Engagement und zu einer vielfältigen Gesellschaft bekennen, - die sich gegen Diskriminierung, Gewalt, Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit stellen,
- die glaubhaft machen können, dass Liquiditätsengpässe zwischen dem 17. März und 30. September 2020 infolge der Corona-Pandemie entstanden sind und zu Existenzbedrohungen führen.
Wie wird gefördert?
- Antragsstellung vom 1. – 25. Oktober 2020 auf der Webseite der IBB
- einmalige, nicht rückzahlbare Billigkeitsleistung
- 1.000 bis max. 20.000 EUR pro Antrag
- insgesamt 4,9 Mio. EUR Fördervolumen
HÄRTING hilft
Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf stehen wir Ihnen den gesamten Antragsprozess über gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns dazu am besten per Mail an:
corona@haerting.de