Nachdem Pyrotechnik von Fans im Stadion verwendet wurde, ist der BGH nun mit der Frage befasst, ob der DFB verschuldensunabhängige Strafen verhängen darf.
Sportverbände dürfen ihr Regelwerk autonom regeln. Das ist der Grundsatz der Verbandsautonomie. Das bedeutet auch, dass sie von Rechtsgrundsätzen abweichen können. Da der DFB in Fällen der Stadiongewalt nicht ohne weiteres rechtlich gegen die Fans vorgehen kann, ist eine Möglichkeit, den Verein in die Verantwortung zu nehmen. Fabian Reinholz im Interview bei der Sportschau.