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In der letzten Folge der Litigation-Staffel von HÄRTING|fm stellt Robert Golz, LL.M., Partner bei Härting Rechtsanwälte und Fachanwalt für Urheber und Medienrecht, drei Fälle zum Presserecht vor. In diesem Rahmen werden folgende Fragen besprochen:

• Was sind die Besonderheiten in einstweiligen Verfügungsverfahren?
• Inwieweit ist das Presse- und Äußerungsrecht anders als andere Prozesse?
• Müssen im Nachgang der Publikation zur Kenntnis gebrachten Umstände berücksichtigt werden?
• Ist der kritische/herabsetzende Kommentar eines Arztes auf den Social-Media Beitrag eines anderen Arztes eine Meinung oder eine Tatsache?
• Wann besteht eine zulässige Berichterstattung und wann überwiegen die kommerziellen Zwecke?