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Mit Beschluss vom 21.4.2021 hat das Verwaltungsgericht Lüneburg (Az.:6 B 40/21) entschieden, dass Corona-Tests und ein ausgeklügeltes Hygienekonzept ähnlich effektiv sein können um eine Virusverbreitung zu verhindern, wie die Schließung des gesamten Freizeitparks.

Das Verwaltungsgericht hat das Hygienekonzept des Heide Parks geprüft und für ausreichend erachtet. Neben den üblichen Regeln sieht es u.a. vor:

  • Zutritt zum Freizeitpark nur mit negativen Corona-Tests;
  • Onlinetickets mit Registrierung und Nachverfolgung der Gäste;
  • Zeitslots für Parkplatz und Eintritt;
  • Beschränkung der Kapazität;
  • Maskenpflicht in Wartebereichen, Fahrgeschäften und Gastronomiebetrieben,
  • Keine Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort;
  • beschränkte Besetzung der Fahrgeschäfte mit ausreichendem Abstand.

Zusätzlich hat das Gericht dem Park aufgegeben, die Mitarbeitenden mit direktem Kundenkontakt täglich zu testen lassen.

Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass von dem geplanten Betrieb dieses Freizeitparks keine größeren Gefahren ausgehen als von Zoos, die seit einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom  19.3.2021 (Az.: 13 MN 114/21) wieder öffnen dürfen.

Mit seiner Entscheidung zeigt das Gericht auf, wie auch größere Freizeit-Betriebe unter freiem Himmel wieder sicher öffnen und Veranstaltungen unter freiem Himmel wieder möglich gemacht werden können. Hoffnung für die gesamte Open-Air-Veranstaltungsbranche und einen Sommer, wie er früher beinahe war.