Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass es zulässig ist, in der Inbox von Freemailer-Kunden Werbeanzeigen einzublenden, die (nur) auf den ersten Blick so aussehen, als seien es E-Mails, letztlich aber klar als Werbung zu erkennen sind.
Mit dieser Frage beschäftigt sich der Beitrag von Martin Schirmbacher in der aktuellen K&R (Heft 4/2019, S. 229). Unter dem Titel: „Unzumutbare Belästigung durch Display-Werbung – wann ist nervig auch wettbewerbswidrig?“ geht es unter anderem um:
· Pre-Roll-Ads und Interstitials
· Popups und Popunders
· Toneffekte
· Werbung in Online-Spielen
· Werbung in Apps und
· Inbox-Ads
Eine weitere Frage ist, ob Push-Nachrichten aus Apps und in mobilen Browsern als elektronische Post anzusehen sein können und dementsprechend einer Einwilligung bedürfen.