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Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass es zulässig ist, in der Inbox von Freemailer-Kunden Werbeanzeigen einzublenden, die (nur) auf den ersten Blick so aussehen, als seien es E-Mails, letztlich aber klar als Werbung zu erkennen sind.

Mit dieser Frage beschäftigt sich der Beitrag von Martin Schirmbacher in der aktuellen K&R (Heft 4/2019, S. 229). Unter dem Titel: „Unzumutbare Belästigung durch Display-Werbung – wann ist nervig auch wettbewerbswidrig?“ geht es unter anderem um:

·        Pre-Roll-Ads und Interstitials

·        Popups und Popunders

·        Toneffekte

·        Werbung in Online-Spielen

·        Werbung in Apps und

·        Inbox-Ads

Eine weitere Frage ist, ob Push-Nachrichten aus Apps und in mobilen Browsern als elektronische Post anzusehen sein können und dementsprechend einer Einwilligung bedürfen.

 

Der Beitrag kann hier im Volltext abgerufen werden.