Im Vergleich zur Rechtslage vor dem 25. Mai 2018 drohen nun bei Datenschutzverstößen zum Teil enorme Bußgelder. Zu Recht ist der Onlinehandel daher bemüht, seine Datenverarbeitungsprozesse so auszugestalten, dass kein Kunde Grund zur Beschwerde hat. Doch wie steht es eigentlich mit den Daten der Mitarbeiter?
Auch hier gelten die Rechtsgrundlagen und Informationspflichten der DSGVO in gleichem Umfang. Verstöße gegen das Datenschutzrecht sind ebenfalls bußgeldbewährt.
Im Webinar informierten wir unter anderem darüber
- wie eine Datenschutzerklärung für Mitarbeiter auszusehen hat
- wie es sich mit der Kontrolle der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz verhält
- Ob und wie eine Videoüberwachung von Büroräumen, Flurbereichen und Parkplätzen erfolgen darf
- Worauf bei der Zeiterfassung zu achten ist
- Wie lange Mitarbeiterdaten gespeichert werden dürfen und müssen
- Und was die Betriebsvereinbarung damit eigentlich zu tun hat
Das Webinar hielt unsere ehemalige Kollegin Katharina Wölk, die inzwischen für eine Mandantin tätig ist.