Müssen Arbeitgeber, die im Rahmen eines Bewerbungsprozesses Google-Recherchen über Bewerberinnen und Bewerber tätigen, diese darüber informieren? Das LAG Düsseldorf meinte ja – ansonsten bestehe ein Schadensersatzanspruch (Urteil vom 10.04.2024, Az. 12 Sa 1007/23). Wie das BAG entscheiden wird, bleibt abzuwarten.
Eine Einschätzung geben Svenja Plonski und Anna Gauselmann bei beck aktuell.