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Fraglich ist schon, ob mithilfe wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen überhaupt gegen DS-GVO-Verstöße von Mitbewerbern vorgegangen werden kann.

Rollt sie schon, kommt sie noch oder gibt es sie gar nicht – die groß angekündigte „Abmahnwelle“ wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)? Fraglich ist schon, ob mithilfe wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen überhaupt gegen DS-GVO-Verstöße von Mitbewerbern vorgegangen werden kann. Dieser Streit ist nicht neu, ist aber mit der Geltung der DS-GVO und der damit einhergehenden Sensibilisierung zum Thema Datenschutz neu aufgelebt.