Neue Aufbewahrungsfristen – mehr Aufwand?
Am 18. Oktober 2024 hat der Bundesrat dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ zugestimmt. Ziel: weniger Aufwand für die Wirtschaft, mehr Zeit für das Kerngeschäft. Ein zentrales Element des Gesetzes ist die Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre. Was zunächst nach einer spürbaren Erleichterung klingt, hat jedoch auch eine datenschutzrechtliche Komponente, die Unternehmen nicht unterschätzen sollten.
