EuGH: Entschuldigung als Schadensersatz
Mit Urteil vom 4. Oktober 2024 hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass eine Entschuldigung als angemessener Ersatz eines immateriellen Schadens nach Art. 82 DSGVO ausreichend sein kann (EuGH, Urt. v. 4.10.2024, Az. C-507/23).
