Verfassungsbeschwerde von HÄRTING Rechtsanwälte erfolgreich
Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht für unseren Mandanten, einen Bot-Hersteller, gegen einen Ordnungsgeldbeschluss in einem urheberrechtlichen Verfahren.

Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht für unseren Mandanten, einen Bot-Hersteller, gegen einen Ordnungsgeldbeschluss in einem urheberrechtlichen Verfahren.
Wer in den vergangenen Monaten im Kino war hat bestimmt schon den Trailer gesehen oder in den letzten zwei Wochen den Film vielleicht auch selbst –„Top Gun: Maverick“. Doch das Filmstudio Paramount Pictures sieht sich derzeit einer großen Klage wegen einer möglichen Urheberrechtsverletzung ausgesetzt. Hinter der Klage gegen das Filmstudio von „Top Gun: Maverick“ stehen die Erben des Autors, der mit einem Zeitungsartikel in den 1980ern die Geschichte des originalen Films inspirierte. Für Paramount Pictures nicht ist dies Verfahren ganz unwichtig - sollten Sie den Rechtsstreit verlieren, müssten sie wohl nicht nur eine sehr hohe Geldsumme an die Erben zahlen, sondern könnten sogar die Rechte an weiteren "Top Gun"-Produktionen verlieren.
Wieso sollte man einen Filmtitel als Marke anmelden und welchen Schutzumfang bietet eine solche Marke?
Das LG München I hat in seinem Urteil vom 15.02.2022 (Az. 33 O 4811/21 = GRUR-RS 2022, 11023) entschieden, dass die wahrheitswidrige Auflistung eines Unternehmens (in diesem Fall BMW) in einer Kundenreferenzliste das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Betroffenen aus Art. 2 I GG iVm Art. 19 III GG verletzt. Das Urteil ist aus beiden Perspektiven interessant: für den Werbenden ist größere Vorsicht bei Referenzlisten geboten; für Betroffene wird das Unternehmenspersönlichkeitsrecht als de facto Kennzeichenschutz nutzbar. Dadurch bringt das Urteil zugleich etwas Klarheit in das Rechtsprechungs-Labyrinth des Unternehmenspersönlichkeitsrechts.
So gut wie jeder kennt originelle und nahezu unverwechselbare Filmtitel wie beispielsweise „Fack Ju Göthe“, weshalb auch eben solche Filmtitel mit einem hohen Wiedererkennungswert mit ausschlaggebend für den wirtschaftlichen Erfolg eines Medienunternehmens sind. Daher ist es gerade in unserem heutigen Zeitalter von Multimedia und Marketing wichtiger denn je, die eigenen Filmwerke durch attraktive und unverwechselbare Namen aus der Vielzahl von unzähligen Filmwerken hervorzuheben.
Verstößt es gegen Schleichwerbeverbote, wenn ein Spieler seine eigenen Produkte medienwirksam beim Jubeln in die Kameras hält und Beutel mit dem Firmenlogo an Fans verteilt? Der DFB hielt es nur für verwarnungswürdig. Außerdem: Ist das Logo auf dem Fanschal ein Hinweis auf den Hersteller oder doch nur ein Fanutensil?
Der EuGH hat am 24. März 2022 entschieden, dass auf eine zu privaten Zwecken erstellte Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werks, das in einer Cloud gespeichert wird, die Ausnahme für „Privatkopien“ der Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG anwendbar ist.
Bei Rechtsverletzungen im Internet sehen sich Rechteinhaber oft dem Problem gegenüber, den Verantwortlichen nicht ausfindig machen zu können. Stattdessen ist es eine naheliegende Alternative, gegen den Betreiber der Plattform, auf der die rechtswidrigen Inhalte eingestellt wurden, vorzugehen, um die Rechtsverletzung effektiv zu unterbinden.
fashion & law ist ein kontemporäres rechtliches Handbuch für den modernen Kreativen. Kuratiert von Olivia Wykretowicz, Svyatoslav Gladkov und Konstantin Berlage, stellt der Blog den ersten seiner Art in Deutschland dar, der die Synergie von Recht und Mode unter die Lupe nimmt.
Wir von HÄRTING.fm blicken zurück auf ein spannendes und ereignisreiches Jahr und besprechen die Highlights aus den Bereichen E-Commerce, Datenschutz und IP.
In Folge 20 von HÄRTING.fm sprechen wir über Non-Fungible-Tokens. Ein echtes Hype-Thema, immerhin wurde beispielsweise der erste Tweet des Twitter-Gründers Jack Dorsey aus dem Jahr 2006 im März 2021 für knapp 3 Millionen Dollar versteigert.