Prof. Dr. Josef Franz Lindner ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Medizinrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Augsburg. In dem Gespräch mit Niko Härting geht es um den Störerbegriff im Infektionsschutzrecht und um die schwierigen Grundrechtsfragen, die uns seit einem Jahr begleiten: „Ist ein harter Lockdown nur deswegen notwendig, weil die Politik wirksame Schutzmaßnahmen an entscheidender Stelle unterlässt? Wäre er ansonsten nicht erforderlich, und ist er daher rechtswidrig?“ Lindner äußert sich enttäuscht über die Verzagtheit der Verwaltungsgerichte, denen es nicht gelingt, aus dem Übermaßverbot Maßstäbe zu entwickeln, die die Befugnisse der Exekutive zu Grundrechtsbeschränkungen angemessen eingrenzen. Auf klärende Worte aus Karlsruhe warten wir zudem seit fast einem Jahr vergeblich.