Der Data Act der EU zielt darauf ab, die Nutzung und den Zugang zu Daten zu regulieren, die während des Betriebs vernetzter Produkte anfallen. Dies betrifft auch Hersteller von Batteriespeichern, Wechselrichtern und Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) wie Solaranlagen und Windkraftanlagen. Die Betreiber dieser Systeme erzeugen große Mengen an Daten, die bisher oft vom Hersteller genutzt wurden, ohne dass eine explizite Zustimmung des Nutzers vorlag. Der Data Act ändert dies grundlegend. Der Data Act ist bereits seit Januar in Kraft und wird ab September 2025 Wirkung entfalten. Zeit für Hersteller, sich jetzt schon zu kümmern.
Typische Daten und deren Übermittlung
Beim Betrieb von Batteriespeichern, Wechselrichtern und EE-Anlagen fallen typischerweise eine Reihe von Daten an. Dabei geht es nicht um personenbezogene Daten, sondern zum Beispiel:
- Leistungsdaten: Informationen über erzeugte und gespeicherte Energie, Effizienz und Auslastung.
- Betriebsdaten: Daten zur Temperatur, Spannung, Stromstärke und anderen Betriebsparametern.
- Umweltdaten: Informationen zur Wetterlage bei Solaranlagen oder Windgeschwindigkeiten bei Windkraftanlagen.
- Fehler- und Diagnosedaten: Aufzeichnungen über Störungen, Ausfälle und Wartungsbedarf.
Diese Daten werden oft in Echtzeit an den Hersteller übermittelt, um die Leistung zu überwachen und zu optimieren. Diese Übermittlung kann über Internetverbindungen oder andere Netzwerke erfolgen.
Auswirkungen des Data Acts
Heutzutage sind nahezu alle EE-Anlagen, Batteriespeicher oder Wechselrichter vernetzte Produkte im Sinne von Art. 2 Nr. 5 Data Act, weil bei der Nutzung anfallende Daten an den Hersteller gesendet werden. Der Data Act gilt auch, wenn die Daten nicht live gesendet, sondern durch Fachleute – etwa im Rahmen der Wartung – periodisch ausgelesen werden können.
Datenzugriffsrechte der Betreiber
Nutzer von EE-Anlagen, haben nach dem Data Act das Recht auf Zugang zu allen Daten, die während des Betriebs an den Hersteller übermittelt werden. Der Hersteller darf diese Daten nur noch auf Basis einer expliziten Datenlizenzvereinbarung verwenden. Wichtig zu wissen: Das Datenzugangsrecht des Nutzers führt nicht zu einer Speicherpflicht des Herstellers. Der Hersteller (oder Dateninhaber) muss nur Zugang zu den Daten gewähren, die er abgespeichert hat. Daten, die anfallen, aber nicht abgespeichert werden, sind nicht vom Datenzugangsrecht umfasst.
Datenlizenzvereinbarungen
Hersteller müssen mit den Nutzern Vereinbarungen treffen, um weiterhin Zugang zu den Daten zu haben und diese zu nutzen. Ohne eine solche Vereinbarung dürfen die Daten nicht verwendet oder an Dritte weitergegeben werden.
Technische Anpassungen
Hersteller müssen ihre Produkte und Systeme so gestalten, dass die erfassten Daten für die Nutzer leicht zugänglich sind. Dies bedeutet, dass alle relevanten Daten in einem strukturierten, allgemein verwendbaren und maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden müssen. Idealerweise kann der Nutzer diese Daten unmittelbar aus der Anlage entnehmen. Dazu bedarf es geeigneter Schnittstellen und Zugriffsmöglichkeiten. Wichtig ist, dass sich das nicht nur auf die üblichen Dashboards, sondern alle an der Endgeräte anfallenden Daten bezieht, die zum Hersteller gesendet werden.
Chancen und Herausforderungen
Für Hersteller und Nutzer ergeben sich neue Möglichkeiten zur Optimierung und Wartung der Anlagen durch besseren Zugang zu Betriebsdaten. Gleichzeitig müssen Hersteller sicherstellen, dass ihre Systeme Data-Act-konform sind, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Für Hersteller ist der Data Act Herausforderung und Chance zugleich. Die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, ist nicht einfach und setzt eine umfassende Analyse der Datenströme voraus. Andererseits bietet der Data Act auch die Chance, die Prüfung der ohnehin anfallenden Daten zu nutzen und echte datengetriebene Business Cases zu entwickeln.
Handlungsempfehlungen für Hersteller
- Dateninventur durchführen: Hersteller sollten ermitteln, welche Daten durch ihre Produkte generiert werden und wie diese aktuell genutzt werden. Wichtig ist, dass wirklich alle Daten berücksichtigt werden.
- Systeme anpassen: An viele Systemen werden technische Anpassungen vorgenommen werden müssen, um den Nutzern den gesetzlich geforderten Datenzugang zu ermöglichen.
- Datenlizenzverträge schließen: Hersteller sollten frühzeitig Datenlizenzvereinbarungen mit den Nutzern abschließen, um die weitere Nutzung der Daten zu sichern.
- Nutzer informieren: Nutzer müssen über ihre neuen Rechte und die Möglichkeiten der Datennutzung aufgeklärt werden.
Für Hersteller von Batteriespeichern, Wechselrichtern und EE-Anlagen ist es wichtig, sich frühzeitig mit den Anforderungen des Data Acts auseinanderzusetzen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Das Datenzugangsrecht wird insbesondere für Betreiber großer Anlagen von großer Bedeutung sein. Sie können Daten über ihre Maschinen erlangen, auf die sie bislang keinen Zugriff hatten. Diese Daten können Einblicke in den Zustand der jeweiligen Anlage gewähren, aber auch Hinweise auf die Effizienz und Schnelligkeit der Maschine geben. Auf Basis dieser Daten könnten notwendige Wartungsarbeiten vorhergesagt werden und Prozesse optimiert werden. Darauf müssen sich die Hersteller einstellen, bevor der Data Act im September 2025 (bzw. September 2026 für die Konzeptionspflicht) wirksam wird.
Insbesondere die Hersteller müssen schnell tätig werden und ermitteln, welche Sensoren in ihrer Anlage bei Nutzung Daten erlangen, generieren oder erheben und diese Sensoren protokollieren. Hierfür müssen gegebenenfalls auch Zulieferer zu Rat gezogen werden.
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