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Stefan Brink und Niko Härting sprechen (ab Minute 01:03) über den überraschend schnellen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Sachen COMPACT (Beschluss vom 14.8.2024, Az. 6 VR 1.24). Der ansonsten als durchaus staatstragend bekannte 6. Senat setzte das Vereinsverbot außer Vollzug und meldete in einer Pressemitteilung deutliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vereinsverbots an. Ein Eigentor der Bundesinnenministerin mit Ansage, denn es gibt kaum einen Verfassungsrechtler, den die Entscheidung des BVerwG überrascht.Die TAZ berichtet über einen Gesetzesentwurf aus dem Hause Faeser (ab Minute 10:07), dem gleichfalls die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn geschrieben ist. BKA-Beamten soll es erleichtert werden, Computer, Tablets und Smartphones mit Überwachungssoftware auszuspionieren. Statt mühsam und oft ohne Erfolg Endgeräte mit „Staatstrojanern“ zu infizieren, sollen die Beamten befugt sein, heimlich in Wohnungen einzubrechen. Gut dass wir nicht nur einen grünen Innenpolitiker haben, der sich zu Faesers Plänen sogleich recht wohlwollend äußerte, sondern auch einen Marco Buschmann, der Faesers Überwachungsphantasien sogleich widersprach.

Durch Verfahren um „RKI Files“ und andere Unterlagen aus der Corona-Zeit hat die Informationsfreiheit Hochkonjunktur (ab Minute 19:41). Oft sind die Verfahren sehr mühsam, dauern viel zu lang und sind sehr kostspielig. Die Verwaltungsgerichte haben zudem zahlreiche Schlupflöcher eröffnet, an denen viele Kläger scheitern. Stefan Brink und Niko Härting sprechen über Reformvorschläge de Deutschen Anwaltverein (DAV) und über das überfällige Transparenzgesetz, das die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag einst versprach.