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Die Kündigung von Onlineverträgen muss für Verbraucher:innen einfacher werden – Neue Anforderungen für den E-Commerce aus dem Gesetz für faire Verbraucherverträge inkl. Checkliste

Ab dem 1.7.2022 soll die Kündigung von Abonnement-Verträgen im Internet für Verbraucher:innen leichter werden – der sog. Kündigungsbutton kommt. Genau genommen sind es sogar zwei Buttons, die mit dem neuen Gesetz für faire Verbraucherverträge eingeführt werden. Damit soll die Kündigung eines Onlinevertrages in einem zweistufigen Online-Kündigungsverfahren prinzipiell so einfach werden, wie dessen Abschluss.

Die neuen Anforderungen sind im Zusammenhang mit Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr umzusetzen, die auf ein Dauerschuldverhältnis (z.B. Abos) gerichtet sind. Darunter fallen alle Verträge über die nicht nur einmalige Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, bei denen sich das Unternehmen beim Abschluss ausschließlich Telemedien (z.B. eine Website, eine App oder eine Vermittlungsplattform) bedient. Ob der konkrete zu kündigende Vertrag auch online geschlossen wurde, ist unerheblich – entscheidend ist lediglich, dass der jeweilige Vertrag auch hätte online geschlossen werden können. Die Verträge müssen zudem entgeltlich sein, wobei inzwischen genügt, dass die Verbraucher:innen personenbezogene Daten bereitstellen oder sich hierzu verpflichten (z.B. Social Media Plattformen), wenn dies nicht allein zur Leistungserbringung oder zur Erfüllung rechtlicher Anforderungen geschieht.

Umsetzungsbeispiel

Risiken

Achtung: setzen Unternehmen die Anforderungen nicht bis zum. 1.7.2022 um, sind alle Verträge, für die Schaltflächen und Bestätigungsseite zur Verfügung zu stellen sind, fristlos kündbar. Dies gilt auch für Verträge, die nicht online geschlossen wurden, aber hätten über die Webseite geschlossen werden können. Die Folge gilt im Übrigen auch für Verträge, die vor dem 1.7.2022 geschlossen wurden. Unternehmen, die diese Möglichkeit zum Stichtag nicht umgesetzt haben, droht daher jedenfalls dann eine Kündigungswelle, wenn findige Anbieter Kunden gezielt auf diese Möglichkeit hinweisen.

Darüber hinaus besteht die Gefahr von Abmahnungen durch klageberechtigte Verbände nach UKlaG und Wettbewerbern nach dem UWG.

 

Checkliste

Was auf den ersten Blick überschaubar aussieht, birgt für viele E-Commerce-Unternehmen ganz erheblichen Umsetzungsaufwand. Im Folgenden finden Sie eine Checkliste zur Überprüfung, ob Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen:

  • Kündigungsmöglichkeit auf der Webseite
    • Button
      Implementierung einer Kündigungsschaltfläche (d.h. Link oder Button)
      auf der Website, über die auch der Vertragsschluss möglich ist.
    • Weiterleitung auf Bestätigungsseite
      Das Betätigen des ersten Buttons führt direkt zu einer “Bestätigungsseite” mit
      • einer Bestätigungsschaltfläche: 2. Button

 

die die Verbraucher:innen auffordert und ihnen ermöglicht folgende Angaben zu machen:

  • zur Art der Kündigung (sowie im Falle der außerordentlichen Kündigung zum Kündigungsgrund)
  • zur eindeutigen Identifizierbarkeit der Verbraucher:innen
    (z.B. Vor- und Nachname sowie ggf. die aktuelle Wohnanschrift, ggf. Kundennummer)
  • zur eindeutigen Bezeichnung des Vertrags

(z.B. Vertrags- oder Bestellnummer)

  • zum Zeitpunkt, zu dem die Kündigung das Vertragsverhältnis beenden soll
  • zur schnellen elektronischen Übermittlung der Kündigungsbestätigung

(z.B. E-Mail-Adresse oder Telefonnummer für SMS oder WhatsApp-Nachricht)

  • weitere Abfrage von Informationen nur, sofern für Umsetzung der Kündigung erforderlich
  • Ständige Verfügbarkeit & leichte Zugänglichkeit beider Buttons sowie der Bestätigungsseite
    • Vorsicht bei Login-Erfordernissen!
  • Speichermöglichkeit der Kündigungserklärung
    • Form: dauerhafter Datenträger, z.B. PDF-Dokument
    • Inhalt:
      • abgegebene Kündigungserklärung
      • Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung (Datum und Uhrzeit) sowie
      • Tatsache, dass die Kündigungserklärung durch das Betätigen der Bestätigungsschaltfläche abgegeben wurde.
    • Pflicht zur Bestätigung des Zugangs der Kündigungserklärung
      • Form: auf elektronischem Weg in Textform, z.B. per E-Mail
      • Inhalt:
        • Kündigungsinnhalt,
        • Datum und Uhrzeit des Zugangs der Kündigungserklärung sowie
        • Zeitpunkt, zu dem das Vertragsverhältnis durch die Kündigung beendet werden soll
      • Zeitpunkt: “sofort” (z.B. automatisiert, zumindest aber innerhalb 1-2 Werktagen)
    • Etablierung interner Prozesse, insb.
      • die Möglichkeit, über die Website gekündigte Verträge intern zuordnen zu können [Achtung: das gilt ggf. auch für offline geschlossene Verträge, sofern ein online Vertragsschluss möglich war!]
      • Möglichkeit zur (automatisierten) Prüfung der Kündigung und sofortigen Versendung der Zugangsbestätigung

Webinar vom 08.04.2022 mit Martin Schirmbacher und Marlene Schreiber