Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 21.1.2020 – AZ OVG 1 S. 80.19 die Beschwerde des Landes Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Mitte, zurückgewiesen. Damit bestätigt das Gericht den im September 2019 ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Berlin, das den Gaststättenbetrieb in einem Späti auch an Sonntagen zuließ.
Weitere Informationen zu Spätis:
- Unser Beitrag vom 6.8.19: Berlin und seine Spätis – Wann darf sonntags geöffnet werden?
- Unser Beitrag vom 12.9.19: Gaststätte schlägt Ladenöffnungsgesetz – Wann Spätis sonntags öffnen dürfen
- rbb24-Bericht mit Philipp Schröder-Ringe vom 10.8.22 auf YouTube
- dazugehöriger rbb-Artikel: Warum einige Spätis sonntags öffnen dürfen – und es bei anderen illegal ist