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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 21.1.2020 – AZ OVG 1 S. 80.19 die Beschwerde des Landes Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Mitte, zurückgewiesen. Damit bestätigt das Gericht den im September 2019 ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Berlin, das den Gaststättenbetrieb in einem Späti auch an Sonntagen zuließ.

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