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Bedeutende Sportevents wie Fußballwelt- und Europameisterschaften oder die UEFA-Champions League waren immer schon soziale Großereignisse, die über den Stadionbesuch und das Fernsehen zu Hause hinausgingen…

Aus dem Inhaltsverzeichnis:

I. Einführung

II. Die Ausgangslage

  1. Technischer Hintergrund zum Basissignal
  2. Rechtlicher Hintergrund
    a. Das Hausrecht der Sportveranstalter
    b. Laufbildschutz, §§ 94, 95 UrhG
    c. Recht des Sendeunternehmens, § 87 UrhG

III. Werkschutz für das Basissignal

  1. Entscheidung des OLG Frankfurt a.M.
  2. Weitere Rechtsprechung und Literaturmeinungen

IV. Bedenken gegen die Annahme eines Werkcharakters des Basissignals

  1. Schöpfungshöhe
  2. Was wird aus § 87 Abs. 1 Nr. 3 UrhG?