In der 18. Folge von HÄRTING.fm geht es um #werbung auf #socialmedia.
In dieser Folge
von HÄRTING.fm geht es um #werbung auf #socialmedia. Bei der Flut an Hashtags verliert man heutzutage schnell den Überblick auf Instagram oder anderen Social Media Kanälen. Gleichzeitig ist für viele Unternehmen die Bewerbung von Produkten mit Hilfe von Influencer:innen immer wichtiger. Die Grenzen zwischen privater Produktempfehlung und kommerzieller Werbung verschwimmen. Mit unserer Interview-Partnerin Stefanie Lefeldt von der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) sprechen wir darüber, wann Influencer:innen ihre Posts kennzeichnen müssen und wann sie Post von der mabb bekommen. Wie die Landesmedienanstalt bei Verstößen vorgeht, weshalb Werbung nicht gleich Werbung ist und was Cathy Hummels mit dem BGH zu tun hat, erklärt uns Stefanie Lefeldt ebenfalls.
In den News:
Links
Interview:
- mit Stefanie Lefeldt, Stellvertretende Justiziarin bei der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg, Schwerpunkt Werbung
- die aktuelle Werbekennzeichnungsmtarix der mabb als PDF
- Folge 4 vom 27. Mai 2020 mit Fabian Reinholz von HÄRTING über Influencer Marketing zum Nachhören
- BGH-Übersicht über die zu verhandelnden Fälle über eine mögliche Pflicht von Influencerinnen, ihre Instagram-Beiträge als Werbung zu kennzeichnen hier
News:
- Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit der Erhöhung des Rundfunkbeitrages
- unser Beitrag zum Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 4.5.2021 (Az. 5 Sa 319/20)
- Gesetz für „faire Verbraucherverträge“ verabschiedet