Stimmklone durch KI vor Gericht – Synchronsprecher gewinnt vor dem LG Berlin
Das LG Berlin stellt klar, dass auch die mittels Künstlicher Intelligenz erzeugte Imitation einer prominenten Stimme in das Persönlichkeitsrecht eingreifen kann. Im Fall eines deutschen Synchronsprechers Manfred Lehmann wurde die Nutzung seiner KI-generierten Stimme auf YouTube als rechtswidrig angesehen und die Beklagte zur Unterlassung verurteilt und dem Kläger eine Lizenzgebühr nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen zugesprochen.
