Am 30.11.2023 fand der HÄRTING KI-Tag statt. Ein buntes Programm mit Praxisberichten zum täglichen KI-Einsatz in Unternehmen und Vorträgen zu den rechtlichen Aspekten. Daraus haben wir zwei Podcastfolgen (Folge 45 und 46) gemacht.
In der (zweiten Sonder-) Folge 46 geht es um
die vier wesentlichen Rechtsfragen künstlicher Intelligenz in der Praxis: Mit Prof. Dr. Tobias Keber (Datenschutzbeauftragter Baden-Württemberg) sprechen wir über Datenschutz. Dr. Daniel Halft (idealo) berichtet über Haftung und KI-Richtlinien in Unternehmen. Fabian Reinholz und Constantin Berlage beleuchten die urheberrechtliche Seite von KI und Martin Schirmbacher und Marlene Schreiber blicken auf den aktuellen Entwurf der KI-Verordnung.
Den Anfang macht
Tobias Keber, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg. Er beleuchtete die verschiedenen datenschutzrechtlichen Fragestellungen beim KI-Einsatz: Wer ist verantwortlich? Wo liegt der Personenbezug? Welche Rechtsgrundlagen gibt es für die Datenverarbeitung? Wo bleibt die Transparenz? Wann braucht man eine Datenschutzfolgenabschätzung?
Dr. Daniel Halft
ist Inhouse-Rechtsanwalt bei idealo und freier Berater für den Einsatz von KI in Rechtsabteilungen und Unternehmen. Die Essenz seines Vortrags ist: Verständnis der Technik und ihres konkreten Einsatzes im Unternehmen, betroffene Rechtsgebiete identifizieren, gemeinsam klare Regeln erstellen aber auch gegenseitiges Vertrauen zwischen Rechtsabteilung & Fachabteilung etablieren. Wir sprechen über die Bedeutung von KI-Richtlinien und auch darüber, wie man diese im Unternehmen zur Geltung bringt.
Fabian Reinholz und Constantin Berlage
sind Kollegen aus HÄRTINGs IP-Team. Sie sprachen über die urheberrechtlichen Fragen künstlicher Intelligenz. Sie unterscheiden zwischen potenziellen Rechtsverletzung beim KI-Training (mit § 44b UrhG), beim Prompting und beim Output. Außerdem geht es darum, ob jeweils eigene Rechte entstehen können, am Prompt einerseits (klar) und am Ergebnis andererseits (nein, weil es an der schöpferischen Leistung eines Menschen fehlt).
Schließlich sprechen Marlene Schreiber und Martin Schirmbacher
(beide Partner bei HÄRTING) über den Entwurf der KI-Verordnung. Es geht um den Stand der Verhandlungen in Brüssel und Wahrscheinlichkeiten, ob der AI Act tatsächlich kommen wird. Dann sprechen wir über Regulierung der Haftung für KI: durch den AI Act (ohne eigene Haftungsregeln), die wohl kommende KI-Haftungs-Richtlinie (verschuldensabhängige Haftung) und die Novellierung der Produkthaftungsrichtlinie (verschuldensunabhängige Herstellerhaftung). Zudem geht es um die unterschiedlichen Risikoklasse von KI-Systemen und die Folgen daraus für die tätigen Akteure.
Links
Interview
- Prof. Dr. Tobias Keber ist Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und lehr an der Hochschule für Medien in Stuttgart.
- Dr. Daniel Halft ist General Counsel bei Idealo und zugleich Legal Innovation Advisor.
- Fabian Reinholz ist Partner und Head of IP bei uns.
- Constantin Berlage ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter in seinem Team.
- Dr. Martin Schirmbacher ist Fachanwalt für IT-Recht und Partner bei Härting Rechtsanwälte.
News
Eure Co-Hosts von Folge 46: Marlene Schreiber und Martin Schirmbacher
Künstliche Intelligenz
- Beitrag von Fabian Reinholz und Nicolas Porwitzki „Trainingsschluss – Droht der urheberrechtliche Super-GAU für AI-Entwickler?„
- Webinar von Fabian Reinholz und Constantin Berlage „KI-Einsatz und Risiken wegen möglicher IP-Verletzungen„.
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