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In Folge 20 von HÄRTING.fm sprechen wir über Non-Fungible-Tokens. Ein echtes Hype-Thema, immerhin wurde beispielsweise der erste Tweet des Twitter-Gründers Jack Dorsey aus dem Jahr 2006 wurde im März 2021 für knapp 3 Millionen Dollar versteigert.

In dieser Folge

diskutieren Maya, Agnes und Martin mit Nicole Beranek Zanon von HÄRTING Schweiz darüber, was NFTs überhaupt sind, wie sie funktionieren und welche Einsatzmöglichkeiten es gibt. Thema sind vor allem die rechtlichen Fragestellungen: Was bekommt man überhaupt, wenn man ein NFT erwirbt? Sind das Wertpapiere? Was sagt das Urheberrecht? Und schließlich beantworten wir erstaunlich einhellig die Frage, ob uns NFTs erhalten bleiben werden.

In den News

  • das Urteil des BGH zu Flaschenpfand III und der Frage, welcher Preis der Gesamtpreis bei Pfandgut ist
  • die Klage von Reporter ohne Grenzen gegen staatliche Spähsoftware und
  • das BGH-Urteil zum Widerrufsrecht beim Kauf von Kurventreppenliften

Links

Interview:

Nicole Beranek Zanon, Partnerin bei HÄRTING Schweiz

Beitrag von Nicole Beranek und Alessio Frongillo „NFTs (Non-Fungible Token): Der Hype rechtlich erklärt“ 

News:

EuGH-Vorlage des BGH vom 29.7.2021 (Az. I ZR 135/20) zur Zulässigkeit der gesonderten Ausweisung von Flaschenpfand: Pressemitteilung hier

Zur Klage von Reporter ohne Grenzen und einzelnen Journalisten gegen den Staatstrojaner; Bericht bei der Deutschen Welle

BGH vom 20.10.2021 (Az. I ZR 96/20) zum Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen über die Lieferung und Montage eines Kurventreppenlifts