Die Branche der Spielerberater- und vermittler im Fußball kämpft um ihren Ruf. Gierig, unseriös, unprofessionell sind die wohl häufigsten Attribute mit denen man die Branche in Verbindung bringt. Freilich trifft das nicht auf alle Angehörigen der Berufsgruppe zu. Dennoch hat man die Branche schon vor Jahren als regelungsbedürftig ausgemacht. Bei der FIFA besteht daher ein Reglement für die Spielervermittler (Football Agents). Dieses steht alle Jahre wieder auf dem Prüfstand.
Die FIFA hat viel vor mit dem Fußball. Sie hat sich „The Vision 2020 – 2023“ ausgedacht, um dem Fußball dazu zu verhelfen „truly global“ zu werden. Ein moderner, offener und inklusiver Sport soll so auf internationaler Ebene entstehen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die FIFA es sich zunächst zur Aufgabe gemacht, ihre regulatorischen Rahmenbedingungen zu erneuern.
Als Teil dieses modernisierten Rechtsrahmens traten nun am 9.1.2023 die FIFA Football Agent Regulations (FFAR) in Kraft. Dieses „neue Reglement sieht grundlegende Leistungsstandards für Fussballvermittler und deren Kunden vor […]“ (Inkrafttreten des neuen FIFA-Fussballvermittlerreglements). Fußballvermittler und genereller Spielervermittler, das sind all jene die als „Strippenzieher“ zwischen Vereinen und Sportlern vermitteln und besonders dann auffallen, wenn sie für millionenschwere Spielertransfers absonderlich hohe Honorare einstreichen. Die FFAR hegt dieses Geschäftsmodell nun teilweise ein.
Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Regelungen:
- Spielervermittler müssen sich zukünftig nach der FFAR lizenzieren Die Zulassungsvoraussetzungen dazu sind umfangreich und umfassen unter anderem die Pflicht, einen Multiple Choice Test zum gesamten Regelwerk der FIFA abzuleisten. Hat ein Spielervermittler seine Lizenz schließlich gegen eine Gebühr von 600 USD p.A. erhalten, muss er jährlich mindestens 20 CPD Punkte durch Schulungen erlangen. CPD steht für „Continuing Professional Development“ und stellt von der FIFA geschaffene Kurse zu fußballbezogenen Themen dar, etwa zum Umgang mit Minderjährigen im Sport.
- Auch die Vertretung von Spielern unterliegt nun bestimmten Vorgaben. Vermittlerverträge zwischen Spielern und ihren Beratern müssen auf maximal 2 Jahre begrenzt werden und dürfen danach nur durch einen neuen Vermittlervertrag verlängert werden. Vermittlerverträge zwischen Clubs und Vermittlern müssen hingegen nicht befristet werden. Spielervermittler dürfen Spielervermittlungsservices in derselben Transaktion allerdings nur gegnerfrei, d.h. nur für eine Seite vornehmen. Etwas Anderes muss vorab zwischen allen Parteien schriftlich vereinbart werden.
- Während der Vertragslaufzeit wird die maximale Vergütung eines Spielervermittlers begrenzt. Verdient ein Spieler jährlich 200.000 USD oder weniger, darf ein Spielervermittler bis zu 5% des jährlichen Verdienstes des Spielers berechnen, verdient der Spieler mehr, verringert sich die Vergütung auf 3%. An Transfersummen kann ein Spielervermittler maximal 10% der Transfersumme verdienen. Sämtliche Zahlungen an Spielervermittler haben zudem aus Transparenzgründen zukünftig durch das FIFA Clearing House zu erfolgen.
- Mit der FIFA Agent Platform steht Spielervermittlern außerdem ein neues Tool zur Verfügung. Das Portal bündelt den Lizenzierungsprozess, CPD aber auch Möglichkeiten zur FIFA-internen Streitbeilegung.
Die FIFA möchte mit der FFAR „die Vertragsstabilität stärken, die Integrität des Transfersystems schützen und für mehr finanzielle Transparenz sorgen“. Dazu unterwirft sie sich selbst diversen Offenlegungs- und Veröffentlichungspflichten. Ob dies tatsächlich zur beabsichtigen Transparenz führen wird, kann sich erst zeigen, wenn entsprechende Berichte auch tatsächlich verfügbar sind.
Die FFAR gibt Aufschluss darüber, was die FIFA unter einer Modernisierung des rechtlichen Rahmens versteht. Löblich sind die Festlegung klarer Mindeststandards und das erkennbare Bestreben, einzelne Sportler besonders zu schützen. Ob dies genügt wird erst deutlich, wenn Spielervermittler den neuen Lizenzierungsprozess auch tatsächlich durchlaufen haben und wenn die FIFA den Willen beweist, ihr Regelwerk wirksam durchzusetzen.