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Die Ergebnisse der jährlich vom Bundesverband der Unternehmensjuristen in Kooperation mit dem Deutschen Fachverlag (dfv) und Otto ● Henning GmbH Management Consultants durchgeführten Studie „kanzleimonitor.de“ wurden im Dezember 2017 veröffentlicht. Der Erhebung liegen Befragungen von Unternehmensjuristen zugrunde: Die Syndikusanwälte sprechen alljährlich Empfehlungen für Kanzleien und Anwaltskolleginnen und -kollegen aus. Dieses Mal wurden 9.820 Empfehlungen aus 930 Rechtsabteilungen berücksichtigt.

In der Gesamtauswertung der Top 100 Kanzleien nimmt HÄRTING Rechtsanwälte den 57. Platz ein.

Im Ranking nach Regionen nimmt HÄRTING in der Region Ost den 9. Platz ein und verbessert sich somit im Vergleich zum Vorjahr um einen Rang. Im Städteranking für Berlin konnte HÄRTING vom 7. auf den 4. Platz aufsteigen. Auch hier rangiert die Kanzlei weiterhin vor vielen Großkanzleien.

Insbesondere für die Kerngebiete von HÄRTING, das Datenschutzrecht, das IT-Recht, den Gewerblichen Rechtsschutz und das Medienrecht, wurde die Kanzlei mehrfach empfohlen. Erwähnung in der Studie finden auch einzelne Kollegen: Empfehlungen gab es für Dr. Martin Schirmbacher und Prof. Niko Härting auf dem Gebiet des Datenschutzrechts sowie Fabian Reinholz für den Bereich Gewerblicher Rechtsschutz.

Beim Ranking nach Branchen ist HÄRTING ebenfalls vertreten. In der Branche Verwaltung/Verbände nimmt die Kanzlei bundesweit den 3. Platz ein.

Wir freuen uns über die Empfehlungen und danken für das positive Feedback!

Das Nachschlagewerk kanzleimonitor.de mit allen Ergebnissen der Studie 2017/2018 kann man hier online bestellen: http://www.kanzleimonitor.de/index.php/de/bestellung