Hier die Aufzeichnung vom 17.06.2022 ansehen
Non-fungible Token bedeutet „nicht austauschbar“ in dem Sinne, dass es sich um einen einzigartigen digitalen Vermögenswert handelt, der nicht eins zu eins gegen einen anderen getauscht werden kann. Anders sieht es zum Beispiel bei Bitcoins aus: Bitcoins lassen sich beliebig tauschen, da sie immer denselben Wert haben. In diesem Webinar klären Fabian Reinholz und Nicole Beranek Zanon von HÄRTING Rechtsanwälte die Grundlagen und Details zu den NFTs, zunächst technisch, dann rechtlich.
- Sind NFTs Sachen im Recht?
- was sollte man in den AGB regeln?
- welche Markenrechtsklagen könnten entstehen (am aktuellen Fall von Nike in den USA)
- wie verhält es sich mit dem Urheberrecht, Datenschutzrecht oder Steuerrecht?