Direkt zum Inhalt wechseln

In der  Folge 47 geht es um den Data Act

und die Vorteile vom Teilen von Daten. Wir sprechen mit Hubertus von Roenne, selbständiger Digitalisierungs- und Datenberater. Es geht um die Europäische Datenstrategie im Allgemeinen und den Data Act im Besonderen. An konkreten Beispielen bereden wir, welche Unternehmen von der neuen Gesetzgebung betroffen sind und was das für sie bedeutet.

Am Beispiel von BMW und den Mainzer Stadtwerken erläutert Hubertus, wie wichtig das Teilen und die Nutzung von Daten ist. Es macht einen großen Unterschied, ob der E-Flottenbetreiber die Batteriedaten unmittelbar vom Hersteller bekommt, oder mühsam selbst das Verhalten der Batterien in seinen Fahrzeugen messen und bewerten muss.

Wir arbeiten heraus, dass der Data Act zwar auch für den B2C-Bereich gilt, seine volle Wirkung aber wohl eher im B2B-Sektor und der öffentlichen Hand entfalten wird. Wir sprechen über die Abgrenzung zu personenbezogenen Daten und mögliche Ausflüchte von Unternehmen, Daten nicht zu teilen. Neben dem Datenschutz kommt hier vor allem der Schutz von Urheberrechten und Geschäftsgeheimnissen in Betracht.

Auch die DSGVO enthält (in Art. 20) einen Anspruch der Betroffenen auf Datenübertragbarkeit. Hubertus erläutert, warum er glaubt, dass der Data Act hier deutlich stärker sein wird.
Schließlich schauen wir auf die Praxis in Unternehmen: Wie müssen Daten aufbereitet werden? Warum ist Data Governance wichtig? Was ist der Schlüssel zu einer sinnvollen Datenstrategie? Was sind die Haupthindernisse für eine Datenrevolution in den Unternehmen? Spoiler: „Dürfen wir nicht! Können wir nicht! Wollen wir nicht!“

News: AGB und DSA

In den News berichtet Marcus über ein aktuelles Projekt, in dem wir AGB und Datenschutzinformationen für den Hersteller einer Hörbuchbox – ganz ohne vernetzte Daten oder Software-as-a-Service.

Martin erzählt von einem aktuellen DSA-Projekt für eine größere Plattform, an dem das Digital-Team arbeitet. Wir besprechen die Hintergründe des Digital Services Act und einige Detailfragen, zum Beispiel KYC-Regeln und Informationspflichten für Plattformbetreiber. Außerdem geht es um Art. 25 DSA und das Verbot von Dark Patterns – whatever that is.

Links

Interview

Wir sprechen mit Hubertus von Roenne, Mitgründer der Data Sharing Solutions

News

Eure Co-Hosts von Folge 47: Marcus und Martin.

Leistungen unseres Digital Teams

zum DSA