Auch Köln macht wieder länger: Außengastronomie am Brüsseler Platz muss nicht früher schließen
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat am 19.9.2025 entschieden, dass die Stadt Köln die Sondernutzungserlaubnisse für Außengastronomie am Brüsseler Platz nicht mit einer Schließzeit um 22:00 Uhr verknüpfen darf. Damit hob das Gericht den zuvor gegenteiligen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln auf.
