Festivals brauchen keine Baugenehmigung
(Grün-) Fläche oder bauliche Anlage, genehmigungsbedürftig oder nicht. Oft tappen Veranstalter im Dunkeln oder erhalten Auflagen der zuständigen Behörden welche sie nicht nachvollziehen können. Insbesondere mit Hinblick auf die zu stellendenden Genehmigungen kann dies schnell verwirrend werden. Das OVG Lüneburg hat hier mit einem neuen Beschluss, für ein wenig Klarheit gesorgt.