DSGVO steht nicht über gesellschaftsrechtlichen Auskunftsansprüchen – Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses über Verbot von Herausgabe personenbezogenen Daten anderer Gesellschafter an Mitgesellschafter
Ein Gesellschaftsbeschluss, der die Erteilung einer Auskunft von der Zustimmung der betroffenen Gesellschafter abhängig macht, ist unwirksam. Die Datenverarbeitung erfolgt zur Erfüllung des Gesellschaftsvertrags, eine Einwilligung ist daher nicht notwendig.
