Wenn zwei „Influencer“ sich streiten… dann ist das nicht automatisch Wettbewerb
Im Streit zwischen den Influencern Shurjoka und Tobias Huch hat das OLG Frankfurt entschieden, dass nicht jede öffentliche Auseinandersetzung ein Fall fürs Wettbewerbsrecht ist. Während ehrverletzende Tatsachenbehauptungen untersagt wurden, ließ das Gericht polemische Meinungsäußerungen wie „Hatefluencerin“ zu.
