Handlungsbedarf für Website-Betreiber aufgrund des neuen Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG)
Am 14. Mai 2024 ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) in Kraft getreten. Das Gesetz soll vor allem den EU-Digital-Services-Act (DSA) ergänzen und den Rechtsrahmen in Deutschland an die Vorgaben des DSA anpassen. Nebenbei führt es aber zu Handlungsbedarf für viele Online-Shops, Plattformen und Website-Betreiber.